Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
1. Anbieter
Markus Lang e.U., Pischelsdorf 24/13, 8212 Pischelsdorf am Kulm.
2. Anfrage und Bestellung
Unverbindliche Anfragen begründen keinen Vertrag. Bei ausdrücklich als „verbindliche Bestellung“ gekennzeichneten Vorgängen gibt der Kunde mit dem Absenden ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung durch Markus Lang e.U. per E-Mail zustande.
3. Preise
Die auf der Website genannten Großmengenpreise gelten vorbehaltlich Verfügbarkeit und für Lieferadressen im ausgewiesenen Liefergebiet von rund 100 km um Graz. Außerhalb dieses Gebiets oder bei abweichenden Mengen erfolgt die Preisbildung auf Anfrage. Als Kleinunternehmer wird – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.
4. Lieferung
Liefertermine werden individuell vereinbart. Angegebene Mengen sind bei Naturprodukten und Großballen als Circa-Angaben zu verstehen, soweit dies ausdrücklich so gekennzeichnet ist. Zufahrt, Entlademöglichkeit und sonstige für die Zustellung notwendige Gegebenheiten sind vom Kunden vorab mitzuteilen.
5. Naturprodukt
Heu und Luzerneheu sind Naturprodukte. Farb-, Struktur- und Gewichtsschwankungen innerhalb üblicher Grenzen können auftreten. Wesentliche zugesicherte Eigenschaften ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
6. Zahlung
Zahlungsart und Fälligkeit werden in der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung ausgewiesen.
7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Unternehmen haben erkennbare Mängel nach den für Unternehmer geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen und zu rügen.
8. Verbraucher
Für Verbraucher gelten zwingende gesetzliche Schutzvorschriften uneingeschränkt. Informationen zum gesetzlichen Rücktritts-/Widerrufsrecht finden sich in der Widerrufsbelehrung.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen. Für Unternehmer wird – soweit zulässig – der sachlich zuständige Gerichtsstand am Sitz des Unternehmens vereinbart.